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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
info@ikbaunrw.de

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Hintergrundinfos

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Kurzinformation


Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Interessensvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen. 1992 gab der Landtag mit der Verabschiedung des Baukammerngesetzes NRW den Weg zur Gründung der Kammer frei. Seit 1994 besteht sie als Körperschaft öffentlichen Rechts, sie unterliegt der Aufsicht des NRW-Ministeriums für Bauen und Verkehr. Verantwortung trägt ein 13-köpfiger Vorstand, der ehrenamtlich agiert. Die Geschäfte werden vom Hauptgeschäftsführer und seinen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgewickelt. Notwendige inhaltliche und fachliche Zuarbeit in allen Fragen der Kammerarbeit leisten ehrenamtliche Ausschüsse, die durch die Vertreterversammlung gewählt werden.

Mit über 10.000 Mitgliedern ist die IK-Bau NRW die mitgliederstärkste der 16 Länderkammern in Deutschland. Bei ihr sind Ingenieurinnen und Ingenieure aus allen Sparten des Bauwesens versammelt. Die Mitgliederstruktur setzt sich aus Beratenden Ingenieuren und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als Pflichtmitgliedern und aus angestellten und beamteten sowie selbständig tätigen Ingenieuren als freiwillige Mitglieder zusammen.

Durch streng gesetzlich geregelte Aufnahmebedingungen in die Ingenieurkammer-Bau NRW ist ein hoher Sachverstand der Mitglieder gewährleistet. Untermauert wird dieser durch die in Eigenverantwortung der Kammer kontrollierte Fortbildungsverpflichtung der Mitglieder. Ein regelmäßiges Fortbildungsangebot hält sie auf dem neuesten Stand der Entwicklungen. Um diesen hohen Standard zu gewährleisten, unterhält die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen die Ingenieurakademie West e.V.

Zu den weiteren gesetzlichen Aufgaben der Kammer gehören u.a. die Überwachung der Berufsausübung ihrer Mitglieder, Führung der Listen der Beratenden Ingenieure, die Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung, die Anerkennung von staatlich anerkannten Sachverständigen, die Bestellung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Zudem berät die Kammer ihre Mitglieder in allen berufsbezogenen Fragen, führt Listen der Energieberater und über Fachingenieure zum Hochwasserschutz. Sie sorgt durch ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Verbreitung von Informationen über den Beruf des Ingenieurs im Bauwesen und der Baukultur.